Das Bundeskabinett hat zur Energieeinsparung zwei Verordnungen erlassen, um dessen Überprüfung und Einhaltung an den entsprechenden Liegenschaften gebeten wird.
Folgend die relevanten Inhalte:
1. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen:(wird am 1. September in Kraft treten)
- Begrenzung der Beheizung von Büroräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden auf 19 Grad (ausgenommen Schulen und Kitas)
- Räume ohne regelmäßigen Aufenthalt (Flure, Lagerräume, Treppenhäuser, usw.) sind nicht mehr zu beheizen
- Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen für das Händewaschen sind auszuschalten (ausgenommen Schulen und Kitas)
- Jegliche Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern ist untersagt (ausgenommen Sicherheits- und Notbeleuchtung zur Verkehrssicherung oder Gefahrenabwehr)
2. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen:(soll ab 1. Oktober in Kraft treten)
- Pflicht zur Heizungsprüfung und –optimierung bei Erdgasheizungen – Heizungscheck innerhalb von 2 Jahren
- Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Erdgasheizungen in großen Gebäuden (Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung ab 1.000 m² und große Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten)
Darüber hinaus gilt es zu beachten:
- Temperaturabsenkung in Sporthallen um 1 Grad
- Falls nicht ohnehin berücksichtigt, wird um eigenständige Dokumentation des monatlichen Strom- und Gaszählerstandes seitens der verantwortlichen Ansprechpersonen der Liegenschaften gebeten. Dies ist insbesondere als Nachweis bei zugeordneten Energie-Kontingenten im Krisenfall wichtig
- Es wird um eine Sensibilisierung der entsprechenden Gebäudenutzer zum bewussten Umgang mit den Ressourcen Strom und Gas, aber auch Wasser, gebeten
- Zentrale Anlaufstellen („Wärmeinseln“) in den Ortsgemeinden und Städten sind, falls nicht ohnehin geschehen, bei Beheizung mittels Heizöl oder Flüssiggas vor der Heizperiode zu betanken
Für Einzelheiten können die Verordnungen hier eingesehen werden:
Folgend gibt es noch eine Übersicht von Energieeinsparmöglichkeiten (mit zusätzlicher Angabe von eingesparten CO2 in kg), die jeder von uns ohne große Beeinträchtigung des Alltags treffen kann: